Die Voraussetzungen
Ausbildung
Das Angebot zur Lizenzierung richtet sich vorrangig an Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit einer abgeschlossenen möglichst 2-jährigen Ausbildung zur Kosmetikerin in Vollzeit über mindestens 2.400 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis an einer Schule für Kosmetik.
Fortbildung
Um auch Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die eine andere Ausbildung absolviert haben und ebenso eine hohe Qualifikation nachweisen können oder an einer Fortbildung teilnehmen möchten, haben wir die Möglichkeit geschaffen an einer Überprüfung der Gleichwertigkeit teilzunehmen. Informieren Sie sich gern über diese Möglichkeit per Email oder telefonisch. Engagement und Verantwortung im Beruf soll belohnt werden. Zielsetzung ist es schließlich, eine professionelle Basis der ganzheitlichen Behandlung zu dokumentieren und der Bemühung der einzelnen Kosmetikerinnen und Kosmetiker eine besondere Anerkennung für ihr Wissen zu bieten.
Kriterien
Weitere Kriterien sind die soziale Kompetenz und eine Empfehlung. Diese Empfehlung kann von einer hierfür durch eigene Lizenz Bevollmächtigten – oder nach Absprache auch durch weitere fachlich kompetente Personen – erfolgen. Für die Eignung zur Lizenz kann durch das Studium von Fachliteratur, begleitendes praktisches Arbeiten bei einer Lizenznehmerin, vorhergehende Ausbildung in angrenzenden Berufen oder natürlich durch eine ergänzende Teilnahme an einem Bildungsgang, der die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, Wissen aufgebaut werden. Wir sind offen und nehmen gerne Kolleginnen und Kollegen unserem Kreis auf, sofern sie über diese Bedingungen verfügen.