Das Wissen

Die Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer verfügen im Rahmen der Berufsausübung mindestens über das folgende durch eine Prüfung dokumentierte Wissen:

Behand­lungen

  • Erstellen einer kundenspezifischen Haut- und Typanalyse
  • Anamnese und Erkennen des Behandlungsverbotes durch die Abgrenzungen zum ärztlichen Behandlungsspektrum, gegebenenfalls Empfehlung einer ärztlichen Untersuchung zur Abklärung und Diagnose
  • Einschätzung persönlicher Behandlungskompetenzen und der hieraus entstehenden Verantwortung
  • Erstellen eines kundenorientierten, individuell situativen und realisierbaren Behandlungsplans unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten
  • fortlaufende Betreuung, Auswertung und Dokumentation der durchgeführten Behandlungen
  • Pflege-, Anwendungs- und Ernährungsempfehlungen
  • Beratungen innerhalb der prophylaktischen Gesundheitspflege
  • Ergebniskontrollen
  • Beachten der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und darüber hinaus Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht
  • Durchführen von Behandlungen am gesamten menschlichen Organismus zur Gesunderhaltung der Haut und deren Anhangsgebilden – gemäß der vorhandenen Qualifikationen
  • Anlassbezogene typ- und stilgerechte dekorative Kosmetik, auch unter ästhetischen und psychischen Aspekten

Nutzen

  • Beurteilung, Einschätzung, Risiken und Nutzen von verschiedenen Produkten sowie Geräten und der möglichen hiervon ausgehenden Gefahren
  • herstellerunabhängige Anwendung nach den zu erwartenden Wirkungen der Inhaltsstoffe, gemäß dem Hautbild unter Berücksichtigung der vorhergehenden Analyse

Verant­wortung

  • Verhaltensweisen bei Unfällen und Ergreifen von Maßnahmen der Ersten Hilfe -insbesondere bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit und Kenntnis der möglicherweise entstehenden Risiken
  • Einschätzung der für die Anwendung erforderlichen persönlichen Befähigung, der Verantwortung, des jeweiligen Fortbildungsbedarfs und der Anwendungsverbote
  • Wissen um die Vorschriften zu Personen- , Arbeits- und Umweltschutz sowie der Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen
  • Lagerhaltungs- und Entsorgungsvorschriften
  • Maßnahmen zur Einsparung von Energie- und Materialressourcen und zur Entlastung der Umwelt
  • Wissen um Behörden, Interessenvertretungen, Kompetenzen und Bewertung von Informationsquellen

Hygiene

  • Voraussetzungen der Hygiene am Arbeitsplatz
  • Infektionen und deren Ursachen
  • vorbeugende Maßnahmen und Mittel gegen Infizierung
  • Pflege, Reinigung, Desinfektion und Sterilisation der verwendeten Einrichtungen, Geräte und Materialien, Instrumentarium, Wäsche und Bekleidung
  • Raum- und Praxishygiene
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen

Betriebs­wirtschaft

  • Beurteilung der Behandlungspraxis
  • Personalwesen
  • Kenntnisse der Betriebswirtschaft, Buchführung und Steuern
  • Einschätzung der Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Festlegung verantwortbarer Arbeitsbereiche
  • Arbeitsergebniskontrollen
  • effiziente Zeit-, Kosten- und Terminplanung

Die Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer orientieren sich an dem Markenkodex und haben sich vertraglich verpflichtet diesen einzuhalten.