Das Wissen
Die Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer verfügen im Rahmen der Berufsausübung mindestens über das folgende durch eine Prüfung dokumentierte Wissen:
Behandlungen
- Erstellen einer kundenspezifischen Haut- und Typanalyse
- Anamnese und Erkennen des Behandlungsverbotes durch die Abgrenzungen zum ärztlichen Behandlungsspektrum, gegebenenfalls Empfehlung einer ärztlichen Untersuchung zur Abklärung und Diagnose
- Einschätzung persönlicher Behandlungskompetenzen und der hieraus entstehenden Verantwortung
- Erstellen eines kundenorientierten, individuell situativen und realisierbaren Behandlungsplans unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten
- fortlaufende Betreuung, Auswertung und Dokumentation der durchgeführten Behandlungen
- Pflege-, Anwendungs- und Ernährungsempfehlungen
- Beratungen innerhalb der prophylaktischen Gesundheitspflege
- Ergebniskontrollen
- Beachten der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und darüber hinaus Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht
- Durchführen von Behandlungen am gesamten menschlichen Organismus zur Gesunderhaltung der Haut und deren Anhangsgebilden – gemäß der vorhandenen Qualifikationen
- Anlassbezogene typ- und stilgerechte dekorative Kosmetik, auch unter ästhetischen und psychischen Aspekten
Nutzen
- Beurteilung, Einschätzung, Risiken und Nutzen von verschiedenen Produkten sowie Geräten und der möglichen hiervon ausgehenden Gefahren
- herstellerunabhängige Anwendung nach den zu erwartenden Wirkungen der Inhaltsstoffe, gemäß dem Hautbild unter Berücksichtigung der vorhergehenden Analyse
Verantwortung
- Verhaltensweisen bei Unfällen und Ergreifen von Maßnahmen der Ersten Hilfe -insbesondere bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit und Kenntnis der möglicherweise entstehenden Risiken
- Einschätzung der für die Anwendung erforderlichen persönlichen Befähigung, der Verantwortung, des jeweiligen Fortbildungsbedarfs und der Anwendungsverbote
- Wissen um die Vorschriften zu Personen- , Arbeits- und Umweltschutz sowie der Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen
- Lagerhaltungs- und Entsorgungsvorschriften
- Maßnahmen zur Einsparung von Energie- und Materialressourcen und zur Entlastung der Umwelt
- Wissen um Behörden, Interessenvertretungen, Kompetenzen und Bewertung von Informationsquellen
Hygiene
- Voraussetzungen der Hygiene am Arbeitsplatz
- Infektionen und deren Ursachen
- vorbeugende Maßnahmen und Mittel gegen Infizierung
- Pflege, Reinigung, Desinfektion und Sterilisation der verwendeten Einrichtungen, Geräte und Materialien, Instrumentarium, Wäsche und Bekleidung
- Raum- und Praxishygiene
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
Betriebswirtschaft
- Beurteilung der Behandlungspraxis
- Personalwesen
- Kenntnisse der Betriebswirtschaft, Buchführung und Steuern
- Einschätzung der Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Festlegung verantwortbarer Arbeitsbereiche
- Arbeitsergebniskontrollen
- effiziente Zeit-, Kosten- und Terminplanung
Die Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer orientieren sich an dem Markenkodex und haben sich vertraglich verpflichtet diesen einzuhalten.